Der Deutsche Bundestag hat in seiner 220. Sitzung am 7. Mai 2009 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze - Drucksachen 016/10491, 016/12898 - die beigefügte Entschließung unter Nummer 1b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/12898 angenommen.
I. Verfahrensbeschleunigung
A. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
- 1. Die bestehenden und die mit diesem Gesetz geschaffenen Beschleunigungselemente müssen effizient angewandt werden, um die Planung der dringend benötigten Energieleitungen zu beschleunigen. Doppelprüfungen im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sind zu vermeiden.
- 2. Die Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit eines Vorhabens ist eine Frage der Planrechtfertigung und damit des Planfeststellungsverfahrens. Dort wird eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines konkreten raumbedeutsamen Vorhabens getroffen. Dem Planfeststellungsverfahren ist das Raumordnungsverfahren vorgeschaltet, das der Prüfung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens dient.
B. Der Deutsche Bundestag ersucht die Länder,
von den Möglichkeiten des § 15 Absatz 1 Satz 4 des ab dem 30. Juni 2009 geltenden neuen Raumordnungsgesetzes Gebrauch zu machen. Danach kann von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bei Planungen und Maßnahmen abgesehen werden, für die sichergestellt ist, dass ihre Raumverträglichkeit anderweitig geprüft wird; die Landesregierungen werden ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln. Des Weiteren ersucht der Deutsche Bundestag die Länder, von der in § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgesehenen Abschichtungswirkung der Umweltverträglichkeitsprüfung Gebrauch zu machen.
C. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Prüfungsgegenstände des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens zur Vermeidung von Doppelprüfungen untergesetzlich abzugrenzen. Derartige Regelungen sind in die Musterplanungsleitlinien für Planfeststellungsverfahren aufzunehmen, die derzeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden.
II. Hochspannungsgleichstromübertragung
A. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
dass die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) eine bedeutende Technologie für den Stromtransport ist, die möglichst bald im deutschen Verbundnetz zum Einsatz kommen sollte.
B. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den Einsatz der HGÜ-Technik im Höchstspannungsübertragungsnetz bei der nächsten Anpassung des Bedarfsplans zum Energieleitungsausbaugesetz entsprechend zu berücksichtigen, wenn konkrete Leitungsbauprojekte identifiziert werden, die technisch wie wirtschaftlich effizient sind.