938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Verfahren über die Anträge festzustellen,
- - dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin zu 1. und den Deutschen Bundestag durch die Antwort vom 24. November 2014 (BT-Drucksache 18/3259, S. 8 f.) auf die Frage in Ziffer 2, Buchstabe a der Kleinen Anfrage vom 8. Oktober 2014 (BT-Drucksache 18/3117, S. 3) in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG verletzt hat,
- - dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin zu 2. und den Deutschen Bundestag durch die Antworten vom 9. Februar 2015 (BT-Drucksache 18/3985, S. 5, 6 und 7) auf die Fragen in den Ziffern 14. bis 16., 19. bis 25. und 28. bis 31. der Kleinen Anfrage vom 21. Januar 2015 (BT-Drucksache 18/3810, S. 3 f.) in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG verletzt hat.
Antragstellerinnen:
- 1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
- 2. Fraktion die LINKE im Deutschen Bundestag
Antragsgegnerin:
Bundesregierung
- 2 BvE 1/15 -