Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten im Sudan

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Mai 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass ein Strafgericht in der Provinz Managil im Staat Gazirs im Zentralsudan unter dem Vorsitz des Richters Hatim Abdurrahman Mohamed Hasan die beiden Frauen Sadia Idriss Fadul (22 Jahre, aus der Volksgruppe der Fur aus Darfur) und Amouna Abdallah Daldoum (23 Jahre, aus der Volksgruppe der Tama aus Darfur) und am 13. Februar 2007 bzw. 6. März 2007 wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt hat,

B. in der Erwägung, dass die Steinigung eine grausame und unmenschliche Form der Strafe ist und dass eine schwere Bestrafung von Ehebruch eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und internationalen Verpflichtungen darstellt, die der Sudan anerkannt hat,

C. in der Erwägung, dass Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum Berufung gegen das Urteil eingelegt haben,

D. in der Erwägung, dass das Todesurteil einem von der Botschaft der Republik Sudan in Brüssel übermittelten Schreiben zufolge aufgehoben wurde, da Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum in dem Verfahren nicht den "erforderlichen Rechtsbeistand" erhalten hatten, und das Strafgericht den Fall "im Lichte der vom Berufungsgericht aufgeworfenen rechtlichen Fragen" nochmals überprüfen wird,

E. in der Erwägung, dass der Strafgerichtshof von Nyala in Süd-Darfur am 3. Mai 2007 die 16-jährigen Burschen Abdelrahman Zakaria Mohamed und Ahmed Abdullah Suleiman unter der Anklage des Mordes, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Raubs zum Tod durch den Strang verurteilt hat,

F. in der Erwägung, dass der Sudan das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert und sich dementsprechend verpflichtet hat, keine Personen unter 18 Jahren hinzurichten,

G. in der Erwägung, dass die sudanesische Regierung das Abkommen von Cotonou1 unterzeichnet hat und die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den AKP-Ländern auf der Achtung der Menschenrechte, demokratischen Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit beruht,

H. in der Erwägung, dass die Republik Sudan auch die Menschenrechtsklausel des Abkommens von Cotonou und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hat,

I. in der Erwägung, dass die von der Republik Sudan ratifizierte Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker auch das Recht auf Leben sowie ein Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung beinhaltet, dass jedoch die Todesstrafe, Auspeitschen, Amputationen und andere körperliche Bestrafungen bei zahlreichen strafrechtlichen Vergehen immer noch üblich sind,

J. in der Erwägung, dass die Kommission im März 2007 eine weitere humanitäre Hilfe für den Sudan von 45 Millionen EUR (eine Aufstockung auf bislang insgesamt 85 Millionen EUR für 2007) angekündigt und damit das Engagement der Europäischen Union für die Bevölkerung des Sudan deutlich gemacht hat,