Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13028 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Drucksache 016/12427 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 068/09 (PDF)