Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 016/12976 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" - Drucksache 016/12230 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
In Artikel 1 wird Nummer 4 wie folgt gefasst:
"4. § 6 wird wie folgt gefasst:"
§ 6 Direktor oder Direktorin
- (1) Der Direktor oder die Direktorin wird vom Kuratorium für fünf Jahre bestellt. Die wiederholte Bestellung ist zulässig. Erster Direktor wird am ... (einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) der bisherige Geschäftsführer der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
- (2) Der Direktor oder die Direktorin führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung.""
Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 064/09 (PDF)