Europäische Kommission Brüssel, den 27. Juni 2008
Vizepräsidentin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2008.*
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.
Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström
- Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.
Europäische Kommission Brüssel, im Juni 2008
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2007) 698
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (SEK(2007) 1472, SEK(2007) 1473)
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG ("Universaldienstrichtlinie"), der Richtlinie 2002/58/EG ("Datenschutzrichtlinie") und der Verordnung 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates bei der Intensivierung des Liberalisierungsprozesses im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie bei der Vollendung des Binnenmarktes durch die Förderung von Wettbewerb, durch die Sicherung von Investitionen und Innovationen sowie durch die Stärkung der Verbraucherrechte.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, die "Universaldienstrichtlinie" und die "Datenschutzrichtlinie" zu ändern, um den Zugang zur Wissensgesellschaft, den Verbraucherschutz und die Nutzerrechte zu verbessern und zu gewährleisten, dass die elektronische Kommunikation sicher ist und ein hohes Schutzniveau für die Privatsphäre und die Daten natürlicher Personen bietet.
Wie Ihnen bekannt ist, kommen die Reformvorschläge für diese Richtlinien im Kontext des Mitentscheidungsverfahrens rasch voran. Viele der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme angesprochenen Punkte wurden im Laufe dieser Diskussionen wieder aufgegriffen und die Kommission möchte Sie im Folgenden über einige der jüngsten Entwicklungen informieren.
Die Arbeitsgruppe des Rates hat die Änderungsvorschläge zu den bestehenden Richtlinien umfassend diskutiert und erste Kompromisslösungen erzielt, in denen die Kommissionsvorschläge insgesamt befürwortet werden. Die meisten Vorschläge des Ratsvorsitzes beinhalten zusätzliche Einzelheiten und eine Verschlankung der verwendeten Terminologie, obwohl dies in einigen Fällen zu möglichen Änderungen des Umfangs oder der Bedeutung einiger Bestimmungen führen könnte.
Der Berichterstatter des für die Änderungen der "Universaldienstrichtlinie" und der "Datenschutzrichtlinie" zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat einige wertvolle Vorschläge in seinem Berichtsentwurf vorgelegt, der gegenwärtig von den Kommissionsdienststellen geprüft wird.
Der Rat berichtet im Juni über erzielte Fortschritte und den stattgefundenen Gedankenaustausch. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung wird für Mitte Juli erwartet. Eine politische Einigung im Rat dürfte im Herbst erzielt werden.