Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

C(2016) 920 final
Brüssel, den 15.2.2016
C(2016) 920 final

Stanislaw Tillich
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (COM (2015) 468 final), im Folgenden "Aktionsplan Kapitalmarktunion".

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Aktionsplan Kapitalmarktunion im Allgemeinen und für den pragmatischen faktengestützten Ansatz, der der Gestaltung der EU-Politik zugrundeliegt. Die Kommission zeigt sich insbesondere erfreut, dass der Bundesrat die Maßnahmen im Bereich der steuerlichen Anreize für Business Angels, den Ansatz im Bereich Privatplatzierungen, die Überprüfung der kumulativen Wirkung der Finanzmarktvorschriften sowie die Bewertung der Märkte für Retail-Finanzierungen und Altersvorsorgeprodukte befürwortet.

Ebenso wie der Bundesrat erachtet die Kommission die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus für Kleinanlegerinnen und -anleger, die auf den Kapitalmärkten investieren wollen, als sehr wichtig. Sie will deshalb den Zugang zu erschwinglichen, gut regulierten und transparenten sowie diversifizierten Anlageinstrumenten sicherstellen.

Die Kommission wird bei ihrem Versuch, alternative Finanzierungsquellen aus dem Nichtbankenbereich zu stärken, weiterhin die Stabilitätsrisiken im Auge behalten.

Sie nimmt die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf Kreditgenossenschaften zur Kenntnis. Im Rahmen des Aktionsplan Kapitalmarktunion wird die Kommission prüfen, ob alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten, Kreditgenossenschaften zuzulassen, die nicht den EU-Eigenkapitalvorschriften für Banken unterliegen. Die Genossenschaften sollten jedoch in einem den Risiken, die sie tragen, angemessenen Verhältnis nationalen rechtlichen Schutzbestimmungen unterliegen.

Die Kommission hofft, dass sie die vom Bundesrat angesprochenen Aspekte klären konnte und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Erster
Vizepräsident
Jonathan Hill
Mitglied der Kommission