Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über Arbeitsstätten
802. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2004
Der Bundesrat möge die in Buchstabe C Nr. 6 BR-Drs. 450/1/04 empfohlene Entschließung um folgenden Satz ergänzen:
Er geht davon aus, dass diese Zielsetzung insbesondere bei der Entscheidung über die Bekanntmachung einschlägiger Beschlüsse nach § 7 Abs. 4 berücksichtigt wird.