Deutsche Welle
Bonn, Mai 2013
Vorsitzender des Rundfunkrates
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrates der Deutschen Welle endet im Herbst 2013. Nach § 31 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) werden zwei Mitglieder des Rundfunkrates vom Bundesrat gewählt. Außerdem wird nach derselben Bestimmung für jedes (ordentliche) Mitglied des Rundfunkrates ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an den Sitzungen des Rundfunkrates teilnimmt. Die Amtszeit des neu gebildeten Rundfunkrates beträgt 5 Jahre (§ 27 Abs. 1 DWG).
Wie in § 29 Abs. 1 DWG vorgesehen, bitte ich hiermit den Bundesrat um die Wahl der beiden ordentlichen Mitglieder sowie jeweils der stellvertretenden Mitglieder für den neuen Rundfunkrat.
Bei der Benennung ist darauf hinzuwirken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern geschaffen und erhalten wird (§ 29 Abs. 4 DWG). Zugleich bitte ich Sie, mir das Ergebnis der Wahl mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schmidt