Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0777)1,
- - in Kenntnis des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (16522/2006),
- - gestützt auf Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133 Absätze 1 und 5 und Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Sätze 1 und 2 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0077/2007),
- - gestützt auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,
- - gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 35 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0138/2007),
- 1. billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Abänderungen des Parlaments |
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Abänderung 1 | |
Bezugsvermerk 1 | |
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133 Absätze 1 und 5 und Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Sätze 1 und 2 und Absatz 3 Unterabsatz 1, | gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133 Absätze 1 und 5 und Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Sätze 1 und 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2, |
- 1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.