Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates - Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass bereits in mehreren Städten gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität verhängt wurden.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass viele Diesel-Fahrzeuge im Realbetrieb nicht den Abgasnormen entsprechen und sieht dringenden Handlungsbedarf. Hardware-Nachrüstungen stellen die wirksamste Methode zur Emissionsreduktion dar. Diese Nachrüstungen können in vielen Städten generelle Fahrverbote vermeiden und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
- - zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Diesel-Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, zu schaffen,
- - die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann,
- - dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.
Begründung:
Die Nachrüstung der Dieselfahrzeuge ist die wirksamste Methode, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Die entscheidenden Schritte für die Vermeidung von Fahrverboten und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kosten durch Nachrüstungen können nur durch die Bundesregierung vorgenommen werden.