Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Lage auf der koreanischen Halbinsel

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310826 - vom 1. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2010 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Lage auf der koreanischen Halbinsel

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel seit dem Untergang des südkoreanischen Schiffes "Cheonan" am 26. März 2010, bei dem 46 Menschen auf tragische Weise ums Leben kamen, dramatisch gestiegen sind,

B. in der Erwägung, dass am 15. Mai 2010 Teile eines CHT-02D-Torpedos auf dem Meeresgrund geborgen wurden,

C. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission Catherine Ashton die Versenkung der "Cheonan" als abscheuliche und zutiefst verantwortungslose Tat verurteilt hat,

D. in der Erwägung, dass eine Untersuchung durch ein internationales Team einer gemeinsame zivilmilitärischen Untersuchungskommission anhand eines Ermittlungs- und Überprüfungsprozesses, der auf der Grundlage eines wissenschaftlichen und objektiven Ansatzes erfolgte, den eindeutigen und unwiderlegbaren Nachweis erbrachte, dass der Untergang der "Cheonan" das Ergebnis einer externen Unterwasserexplosion gewesen ist, die durch einen in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) hergestellten Torpedo verursacht wurde, was auch im Rahmen einer unabhängigen Prüfung durch die Kontrollkommission der neutralen Staaten bestätigt wurde,

E. in der Erwägung, dass alle Unterseeboote anderer benachbarter Länder sich zum Zeitpunkt des Vorfalles entweder in oder in der Nähe ihrer jeweiligen Basis aufhielten,

F. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki Moon die Ergebnisse des Berichts als "zutiefst besorgniserregend" bezeichnet hat,

G. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea von den Behörden der Demokratischen Volksrepublik Korea eine öffentliche Entschuldigung und das Versprechen verlangt hat, dass es zu keinen weiteren Provokationen kommen wird,

H. in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK jede Beteiligung am Untergang der "Cheonan" abgestritten und die Republik Korea beschuldigt hat, den Fall selbst inszeniert zu haben, und dass sie mit einem offenen Krieg gedroht hat, falls die Republik Korea weitere Sanktionen verhängen sollte,

I. in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Demokratischen Volksrepublik Korea nach wie vor provokante und rücksichtslose militärische Handlungen vornehmen und beispielsweise am 4. Juni 2010 drei chinesische Staatsangehörige an der Grenze zwischen der Volksrepublik China und der DVRK getötet haben,

J. in der Erwägung, dass die Republik Korea als Ergebnis des Vorfalls die Aussetzung aller Beziehungen zur DVRK mit Ausnahme der humanitären Hilfe und des Betriebs des Industriekomplexes Kaesong angekündigt hat,

K. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea verlautbart hat, dass sie erst dann zu den Sechs-Parteien-Gesprächen zurückkehren wird, wenn gegenüber der DVRK angemessene Maßnahmen ergriffen wurden,

L. in der Erwägung, dass die Europäische Union die atomare Abrüstung auf der koreanischen Halbinsel nachdrücklich unterstützt und die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche für den Frieden und die Stabilität in der Region als wesentlich betrachtet,

M. in der Erwägung, dass die Regierungen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation bislang noch nicht eindeutig Stellung zu dem Abschlussbericht und den Schlussfolgerungen der gemeinsamen Untersuchungskommission bezogen haben,

N. in der Erwägung, dass die Republik Korea den Fall formell zur Verhandlung vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht hat, während die DVRK sich schriftlich an den Vorsitzenden des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gewandt hat, um jede Verantwortung für den Angriff abzustreiten und den Sicherheitsrat aufzufordern, die DVRK bei der Durchführung eigener Untersuchungen zu unterstützen,