Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Kündigung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 (KOM (2005) 0677 - C6-0035/2006 - 2005/0262(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM (2005) 0677)1,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0035/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Entwicklungsausschusses (A6-0133/2006),
1. billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates und stimmt der Kündigung des Abkommens zu;
2. billigt die Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999, die in der nun gebilligten Verordnung enthalten sind;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Angola zu übermitteln.