Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Punkt 53 der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 7 der Ausschussempfehlungen folgende Entschließung fassen:
Die Bundesregierung wird gebeten, noch in diesem Jahr den bereits mehrfach angekündigten Änderungsentwurf zu § 67StVZO vorzulegen, um die bereits seit Jahren diskutierte Überarbeitung der Vorschriften in der StVZO über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern neu zu regeln.
Mit der Neuregelung soll die bisherige Verpflichtung, dass Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine (Dynamo) ausgerüstet sein müssen, durch eine Wahlfreiheit ersetzt werden, die beinhaltet, dass alternativ für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte statt des Dynamos auch Batterien oder ein wiederaufladbarer Energiespeicher mit Kapazitätsanzeige als Energiequelle verwendet werden können. Diese gewährleisten grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung eines Dynamos als Energieversorger.