Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

A

1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,

der Finanzausschuss,
der Gesundheitsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

2. Der Wirtschaftsausschuss

empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung: