Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet - Antrag des Landes Hessen -

971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018

A

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

Zur Überschrift, Nummer 2 und Nummer 3 Einleitungsformel, Buchstaben a bis e

Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:

1. a) Die Überschrift ist wie folgt zu fassen:

"Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen"

2. b) Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

"2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft über den nach einem Vertragsabschluss zu erwartenden Leistungsumfang sicherzustellen."

c) Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:

Als Folge ist die Begründung wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zum Änderungsvorschlag im Allgemeinen:

Die Zielrichtung des Entschließungsentwurfs, den Kunden mehr Sicherheit über den nach Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Leistungsumfang zu geben, wird geteilt.

Die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate ist entsprechend der vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. So erhielten laut aktueller Veröffentlichung der Bundesnetzagentur im Jahresbericht Breitbandmessung 28,4 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer weniger als die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Leistung.

Einige Neuerungen für mehr Verbraucherschutz in diesem Bereich sind erst kürzlich in Kraft getreten, derzeit kann die Wirkung der neuen Instrumente (zum Beispiel Schlichtungsstelle und Messtool der Bundesnetzagentur) in der Praxis noch nicht abschließend bewertet werden. Es erscheint sinnvoll, vor einer abschließenden Festlegung über die optimalen weiteren Instrumente für mehr Transparenz von der Bundesregierung jetzt eine Prüfung der im Entschließungsantrag eingebrachten Maßnahmen und Themenfelder zu erbitten.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

3. Zu Nummer 2

Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

"2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass diese Defizite bei der Vertragserfüllung für die Anbieter nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Da der Begriff der Täuschung ein Handeln zur Irrtumserregung oder -aufrechterhaltung voraussetzt, dies jedoch mangels einschlägiger Tatsachengrundlage nicht unterstellt werden kann, erscheint es geboten, diesen Begriff nicht zu verwenden.

4. Zu Nummer 3 Buchstabe b, Buchstabe d

Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:

Folgeänderungen:

In der Begründung ist Absatz 5 wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Buchstabe a:

Kundinnen und Kunden sollten das Recht haben, den vereinbarten monatlichen Preis zu mindern, wenn es zu einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Zur Beurteilung, wann eine solche Abweichung vorliegt, kann die Definition der Bundesnetzagentur gemäß der Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 013/2017 vom 12.07.2017 als Orientierungsmaßstab herangezogen werden.

Zu Buchstabe b:

Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur als Grundlage für eine widerlegbare Vermutung einer nicht vertragskonformen Leistung erfordert eine sachgerechte Handhabe durch die Nutzer. Durch die Einhaltung der von der Bundesnetzagentur entwickelten Messparameter kann Messverfälschungen und damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten vorgebeugt werden.

B

5. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.