Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.