Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 20. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/9643 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht - Drucksache 016/6562 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 11.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 551/07 (PDF)