Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz - GMG vorgenommenen Änderungen bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (§ 27a SGB V) zurückzunehmen und den alten Rechtszustand herzustellen.
Begründung
Das GKV-Modernisierungsgesetz - GMG vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) hat mit Wirkung vom 1. Januar 2004 die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt und zwar durch eine Begrenzung der Zahl der Maßnahmen auf drei Mal (§ 27a Abs. 1 Nr. 2 SGB V), die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten (§ 27a Abs. 3 SGB V).
Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Maßnahmen deutlich gesunken ist; der Grad des Rückganges wird in der Fachöffentlichkeit unterschiedlich dargestellt dürfte im Allgemeinen aber rund die Hälfte gegenüber dem früheren Rechtszustand betragen.
Die ungewollte Kinderlosigkeit und damit verbunden die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der künstlichen Befruchtung muss unter mehreren Aspekten gesehen werden. Ungewollte Kinderlosigkeit wird oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der oftmals einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge hat. Deutschland ist darüber hinaus in einer demographischen Falle, die es erfordert, alle Maßnahmen zu fördern, um der zunehmenden Vergreisung und dem damit einhergehenden Druck auf die Steuer- und Sozialabgabensysteme entgegenzuwirken. Familienpolitik beginnt nicht nur bei der Frage von Erziehungsgeld, Kinderkrippen und Kindergärten; Familienpolitik muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zur Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz ist durch das GKV-Modernisierungsgesetz - GMG teilweise zerstört worden.
Im Interesse der betroffenen Paare ist daher der alte Rechtszustand wieder herzustellen.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich ein SGB-V-Änderungsgesetz im verlangten Sinne vorzulegen.