Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes - Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz -
981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
A
1. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Ferner empfiehlt der federführende Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, Staatsministerin Melanie Huml (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.