Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. April 2005 angenommen.

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (AA1/2/2005 - C6-0085/2005 2005/0901(AVC))(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Kriterien für die Aufnahme der Beitrittsländer und die mit dem Beitritt verbundenen Anpassungen im Entwurf des Beitrittsvertrags niedergelegt sind und das Parlament konsultiert werden muss, falls dieser Text wesentlich geändert wird,

B. in der Erwägung, dass der Rat und die Kommission das Europäische Parlament in vollem Umfang in den Ablauf des Beitrittsprozesses der Republik Bulgarien und in die Entscheidung über die eventuelle Anwendung der im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln im Rahmen des Beitritts der Republik Bulgarien einbeziehen müssen,

C. in der Erwägung, dass dieser Zustimmung eine gemeinsame Vereinbarung der beiden die Haushaltsbehörde bildenden Organe über das in den Beitrittsvertrag aufzunehmende Finanzpaket und die Annahme einer Erklärung über die daraus erwachsenden haushaltspolitischen und institutionellen Folgen vorausgegangen ist,

1 P6_TA-PROV(2005)0116.