Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg -
981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
A
1. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der federführende Rechtsausschuss, empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.