Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatenkontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister - COM (2017) 208 final

959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

A

Der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Allgemeines

Aussetzung der Clearingverpflichtung (Artikel 6b des Verordnungsvorschlags)

Zu den Bedingungen dürften extreme, eilbedürftige und eng zu definierende Ausnahmekonstellationen gehören, die eine befristete Aussetzung rechtfertigen können.

Zugang zum zentralen Clearing (Artikel 4 Absatz 3a des Verordnungsvorschlags)

Gruppeninterne Geschäfte ( Artikel 11 des Verordnungsvorschlags)

B