Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme im ersten Durchgang (BR-Drs. 012/08(B) , Ziffer 20) die Begrenzung der Zuschlagszahlungen für KWK-Strom aus KWK-Anlagen auf 750 Mio. Euro pro Kalenderjahr als nicht auskömmlich kritisiert und eine Anhebung gefordert. Nachdem nun der Deutsche Bundestag auf Forderungen aus diesem Beschluss reagiert und die KWK-Förderung bei Kleinstanlagen und bei der industriellen Eigenerzeugung ausgeweitet hat, ist eine Anhebung der Begrenzung noch dringlicher geworden.
Bereits bisher werden jährlich ca. 750 Mio. Euro für die Zuschlagszahlungen für KWK-Strom aufgewendet. Für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung könnte damit lediglich der Anteil an den 750 Mio. Euro eingesetzt werden, welcher durch das Herausfallen von Altanlagen aus der Förderung frei würde. Davon sind zusätzlich noch bis zu 150 Mio. Euro für den Ausbau von Wärmenetzen vorgesehen. Es ist nicht zu erkennen, wie mit dem verbleibenden Rest das nunmehr im Gesetz formulierte KWK-Ausbauziel von 25 Prozent erreicht werden könnte.
Um die Potenziale dieser besonders effizienten und ökologisch sinnvollen Technologie so weit wie möglich zu erschließen, hält der Bundesrat eine Anhebung der Begrenzung für geboten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Frage der Begrenzung der Zuschlagzahlungen erneut zu prüfen.