Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 8. Mai 2013
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2013.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2013
- 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen AusgabeAnsatz laut
Haushaltsplan 2013
T€bewilligte
über-/außerplanmäßige
Ausgabe
T€1 2 3 4 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1704 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 539 39 Vermischte Verwaltungsausgaben 0 2 Erhöhter Bedarf auf Grund Restzahlungen für D ienstleistende nach dem Zivildienstgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Zivildienstgesetz. 671 32 Leistungen des Bundes nach Maßgabe des Arbeitsplatzschutzgesetzes 0 2 Erhöhter Bedarf auf Grund Restzahlungen für Dienstleistende nach dem Zivildienstgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Zivildienstgesetz.
- 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/ Kapitel/ Titel/
VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VEAnsatz VE laut
Haushaltsplan 2013
T€bewilligte
über-/außerplanmäßige
VE
T€1 2 3 4 07 Bundesministerium der Justiz 0701 Bundesministerium 532 01 apl Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen 1.950 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 650 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 650 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 650 T€Abschluss eines Sprachberatungsvertrages mit einem externen Dienstleister zur Prüfung von Verständlichkeit und sprachlicher Richtigkeit bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen, um den Verpflichtungen nach § 42 Absatz 5 GGO nachzukommen.