Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. September 2003 zur 5. Ministerkonferenz der WTO in Cancún1, vom 12. Mai 2005 zu der Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 20042, vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die 6. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong3, vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung4, vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die Ministerkonferenz der WTO in Hongkong5, vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Handelspolitische Maßnahmen für eine möglichst erfolgreiche Bekämpfung der Armut6, vom 7. September 2006 zur Aussetzung der Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda (DDA)7, vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen8, vom 12. Dezember 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen9 und seinen Standpunkt vom 5. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 552/97 , Nr. 1933/2006 und der Verordnungen (EG) Nr. 964/2007 und Nr. 1100/2006 der Kommission10,
- - unter Hinweis auf das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits,
- - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Abkommen von Cotonou),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom April 2006, Oktober 2006, Mai 2007, Oktober 2007, November 2007 und Mai 2008,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2007 "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen" (KOM (2007) 0635),
- - unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der vierten WTO-Ministerkonferenz, die am 14. November 2001 in Doha verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der sechsten WTO-Ministerkonferenz, die am 18. Dezember 2005 in Hongkong verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht und die Empfehlungen der Task Force für Handelshilfe, die am 10. Oktober 2006 vom Allgemeinen Rat der WTO angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,
- - unter Hinweis auf das Kommuniqué von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von den G8 herausgegeben wurde,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass seit dem 1. Januar 2008 die bisherigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht mehr im Einklang mit den Regeln der WTO stehen,
B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um Abkommen handelt, die mit den WTO-Regeln vereinbar sind und darauf abzielen, die regionale Integration zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Bemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten insgesamt leisten,
C. in der Erwägung, dass WPA dazu genutzt werden sollten, langfristige Beziehungen aufzubauen, bei denen die Entwicklung durch Handel gefördert werden kann,
D. in der Erwägung, dass Interim-WPA ihrem Wesen nach Abkommen über den Warenhandel sind, mit denen eine Unterbrechung der Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union vermieden werden soll,
E. in der Erwägung, dass die Handelspolitik aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die Entwicklungsländer wichtiger denn je werden wird,
F. in der Erwägung, dass der Warenhandel und die WTO-Kompatibilität Kernpunkte des Interim-WPA sind,
G. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten weder vorschreiben noch untersagen, in den Dienstleistungsbereichen Liberalisierungsverpflichtungen einzugehen,
H. in der Erwägung, dass die in den Abkommen enthaltenen Verpflichtungen erhebliche Auswirkungen auf die Staaten und Regionen haben können,
I. in der Erwägung, dass von den 14 + 1 (Osttimor) AKP-Staaten des Pazifikraums bislang nur Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi-Inseln das Interim-WPA paraphiert haben,
J. in der Erwägung, dass das Interim-WPA wahrscheinlich Umfang und Inhalt zukünftiger Abkommen zwischen Papua-Neuguinea bzw. der Republik Fidschi-Inseln und anderen Handelspartnern sowie die Haltung dieser Region in den Verhandlungen beeinflussen wird,
K. in der Erwägung, dass zwischen der Europäischen Union und den Pazifikstaaten wenig Wettbewerb besteht, da die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren hauptsächlich aus Waren besteht, die die Pazifikstaaten nicht herstellen, aber oftmals für den unmittelbaren Verbrauch oder als Vorleistungen für die heimische Industrie benötigen,
L. in der Erwägung, dass in Anbetracht der derzeitigen politischen Lage in Fidschi, wo die Regierungsgeschäfte vom Militär geführt werden, ein umfassendes WPA von einem vereinbarten Fahrplan für demokratische Wahlen abhängig gemacht werden sollte, auf den sich alle maßgeblichen politischen Gruppierungen in Fidschi verständigt haben,
M. in der Erwägung, dass der Rat die dringende und vollständige Wiederherstellung der Demokratie und die möglichst baldige Rückkehr zur Zivilregierung gefordert hatte,
N. in der Erwägung, dass sich die pazifische Regionalgruppe der AKP-Staaten aus 14 Staaten auf weit verstreuten Inseln und Osttimor mit einer Gesamtbevölkerung von weniger als 8 Millionen Menschen zusammensetzt und dass sich die Pazifikstaaten stärker als die Länder jeder anderen Region hinsichtlich ihrer Größe und Gegebenheiten erheblich voneinander unterscheiden - so ist z. B. der größte Staat, Papua-Neuguinea, dreitausend Mal größer als der kleinste Staat, Niue,
O. in der Erwägung, dass Fischerei und fischereibezogene Tätigkeiten und Branchen über das größte Potenzial für künftige Ausfuhrsteigerungen verfügen;
P. in der Erwägung, dass neue Handelsregeln mit einer Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe einhergehen müssen,
Q. in der Erwägung, dass das Ziel der EU-Strategie für Handelshilfe ("Aid for Trade") darin besteht, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Nutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu fördern,
R. in der Erwägung, dass neue, flexiblere und verbesserte Ursprungsregeln zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten ausgehandelt worden sind, die den AKP-Staaten bei ordnungsgemäßer Umsetzung und gebührender Berücksichtigung der eingeschränkten Kapazitäten erhebliche Vorteile bieten werden,
S. in der Erwägung, dass der aktuelle Zeitplan der Verhandlungen über den Übergang von einem Interim-WPA zu einem umfassenden WPA zwischen der Europäischen Union und den Pazifikstaaten von der Prämisse ausgeht, dass das Abkommen Ende 2009 abgeschlossen wird,
- 1. betont, dass derartige Abkommen nur dann als zufriedenstellend betrachtet werden können, wenn sie die folgenden drei Zielsetzungen erfüllen: Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der AKP-Staaten, Förderung ihrer Beteiligung am Welthandel und Stärkung des Regionalisierungsprozesses;
- 2. betont, dass das Hauptziel dieses Abkommens darin besteht, durch Entwicklungsziele, Armutsbekämpfung und die Achtung der grundlegenden Menschenrechte zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen und folgende Ziele zu erreichen: Unterstützung der AKP-Staaten bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung, Förderung ihrer Teilnahme am Welthandel und Stärkung des Regionalisierungsprozesses, Wiederbelebung des Handels zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten und Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung der AKP-Staaten;
- 3. betont, dass die Europäische Union zum Schutz vor den möglichen negativen Folgen einer Öffnung der Volkswirtschaften der Pazifikstaaten Unterstützung leisten muss, um durch Handelspräferenzen echte Vorteile zu schaffen und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranzubringen;
- 4. ist der Ansicht, dass dieses WPA zur Förderung und Stärkung des Handels, des Wirtschaftswachstums, der regionalen Integration und der wirtschaftlichen Diversifizierung sowie zur Verringerung der Armut beitragen muss;
- 5. bestärkt die Verhandlungsparteien darin, die Verhandlungen wie beabsichtigt 2009 zum Abschluss zu bringen; bestärkt die Parteien darin, alle Maßnahmen zu ergreifen, um wie geplant noch vor Ablauf des Jahres 2009 ein umfassendes WPA zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union abzuschließen;
- 6. weist darauf hin, dass es wichtig und vorteilhaft ist, zwischen der Europäischen Union und ihren AKP-Partnern Abkommen zu schließen, die den WTO-Regeln entsprechen, weil die Handelsbeziehungen und ihr Ausbau ohne derartige Abkommen stark beeinträchtigt würden; stellt fest, dass dies aus den Vorteilen ersichtlich ist, die sich für die Exporteure aus dem Anstieg des Handels mit der Europäischen Union nach dem Auslaufen der Zollpräferenzbehandlung, die im Rahmen des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist, am 31. Dezember 2007 ergeben haben;
- 7. begrüßt es, dass die Europäische Union den AKP-Staaten für die meisten Erzeugnisse einen völlig zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt gewährt, um die Liberalisierung des Handels zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union zu fördern;
- 8. betont, dass die Unterzeichnung des Interim-WPA ein notwendiger Schritt für ein nachhaltiges Wachstum in der gesamten Region ist, und unterstreicht, dass es von großer Bedeutung ist, die Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen fortzusetzen, mit dem Handel, Investitionen und regionale Integration gefördert werden;
- 9. befürwortet die Festlegung von Übergangszeiträumen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Interim-WPA, damit sie sich an die im Abkommen festgelegten Veränderungen anpassen können; fordert die Organe der betroffenen Pazifikstaaten nachdrücklich auf, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Aushandlung eines umfassenden WPA weiterhin zu unterstützen;
- 10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Pazifikstaaten nicht unter Druck zu setzen, auf die Liberalisierungsverpflichtungen im Bereich der Dienstleistungen und der so genannten "Singapur-Themen" einzugehen;
- 11. fordert die AKP-Staaten auf, den Liberalisierungsprozess voranzutreiben und entsprechende Reformen auszuweiten, um über den Warenhandel hinaus auch den Handel mit Dienstleistungen verstärkt zu liberalisieren;
- 12. fordert, dass im Falle von Verhandlungen über Dienstleistungen ein starker Regelungsrahmen zur Gewährleistung der Erbringung von Universaldiensten geschaffen wird und dass grundlegende öffentliche Dienstleistungen kein Verhandlungsgegenstand sind;
- 13. fordert die Europäische Union auf, die staatlichen Stellen in den AKP-Staaten und den Privatsektor verstärkt und in angemessenem Umfang zu unterstützen, um die Umstellung ihrer Volkswirtschaften nach der Unterzeichnung des Interim-WPA zu erleichtern;
- 14. fordert die beteiligten Länder nachdrücklich auf, eindeutige und transparente Auskünfte über die wirtschaftliche und politische Lage sowie die Entwicklung in diesen Ländern zu geben, um die Zusammenarbeit mit der Kommission zu verbessern;
- 15. fordert die Verhandlungsführer bei der Aushandlung umfassender WPA auf, der transparenten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen umfassend Rechnung zu tragen und die bewährten Verfahren aufzuzeigen, die notwendig sind, damit die betroffenen Länder den größtmöglichen Nutzen aus diesen Ressourcen ziehen können;
- 16. betont, wie wichtig der intraregionale Handel ist, und weist darauf hin, dass die regionalen Handelsverbindungen gestärkt werden müssen, damit nachhaltiges Wachstum in der jeweiligen Region gewährleistet werden kann; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen verschiedenen regionalen Stellen;
- 17. unterstützt die weitere Senkung der Zölle zwischen den Entwicklungsländern und den regionalen Staatengruppen, die derzeit 15 bis 25 % des Handelswerts ausmachen, um den Süd-Süd-Handel, das Wirtschaftswachstum und die regionale Integration weiter zu fördern;
- 18. fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda wieder in Gang zu bringen und dafür zu sorgen, dass Abkommen zur Handelsliberalisierung weiterhin die Entwicklung in armen Ländern fördern;
- 19. ist überzeugt, dass umfassende WPA eine Ergänzung zu einer Einigung über die Doha-Entwicklungsagenda und keine Alternative für die AKP-Staaten darstellen sollten;
- 20. verweist auf die Notwendigkeit eines Kapitels über handelspolitische Schutzinstrumente mit bilateralen Schutzmaßnahmen; fordert beide Seiten auf, eine unnötige Anwendung dieser Schutzmaßnahmen zu vermeiden; fordert die Kommission auf, im Rahmen der auf den Abschluss eines umfassenden WPA ausgerichteten laufenden Verhandlungen einer Überarbeitung der im Interim-WPA vorgesehenen Schutzmaßnahmen zuzustimmen, um deren angemessene, transparente und zügige Anwendung zu gewährleisten, vorausgesetzt, dass die Kriterien für die Anwendung erfüllt sind;
- 21. unterstützt die vereinbarten Ausnahmen von den Zolltarifpositionen, vor allem für landwirtschaftliche Güter und einige landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, da sie hauptsächlich auf die Notwendigkeit zurückzuführen sind, junge Industriezweige oder sensible Erzeugnisse in diesen Ländern zu schützen;
- 22. fordert eine rasche Ratifizierung, damit die Partnerländer ohne unnötige Verzögerung die von dem WPA profitieren können;
- 23. weist darauf hin, dass das Interimabkommen zwar als erster Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden WPA betrachtet werden kann, dass es sich im rechtlichen Sinne jedoch um ein vollkommen unabhängiges internationales Abkommen handelt, das nicht automatisch zu einem umfassenden WPA oder zu einem von allen Vertragsparteien des Interim-WPA unterzeichneten umfassenden WPA führen muss;
- 24. fordert die Kommission auf, bei den laufenden Verhandlungen - wie in den Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" von Mai 2008 und November 2008 vorgesehen - ein Höchstmaß an Flexibilität an den Tag zu legen;
- 25. fordert die Kommission auf, Forderungen der Pazifikstaaten zu berücksichtigen, bestimmte strittige Punkte im Interim-WPA, die diese Staaten zu ändern oder zurückzuziehen wünschen, für das umfassende WPA neu zu verhandeln;
- 26. betont, dass Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi-Inseln bislang die einzigen Staaten in der Pazifikregion sind, die dem Abkommen beigetreten sind, während sich die anderen Mitgliedstaaten der pazifischen Regionalgruppe aufgrund ihres geringen Handelsvolumens mit der Europäischen Union dafür entschieden haben, nicht zu unterzeichnen;
- 27. weist darauf hin, dass ein wirklich regionaler Markt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der WPA ist und dass die regionale Integration und Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Pazifikstaaten bildet;
- 28. betont, dass sichergestellt werden muss, dass das Interim-WPA nicht zu einer Abnahme des politischen Interesses und einer Abschwächung der positiven Einstellung der Bevölkerung zu einer wirtschaftlichen Integration in der Pazifikregion führt;
- 29. betont daher, dass bei der Umsetzung des Interim-WPA und bei den Verhandlungen über ein umfassendes WPA die Integrationsprozesse in der Pazifikregion gebührend berücksichtigt werden müssen;
- 30. empfiehlt für die laufenden Verhandlungen über ein umfassendes WPA einen flexiblen, asymmetrischen und pragmatischen Ansatz; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, insbesondere die Anliegen der Pazifikstaaten hinsichtlich der Entwicklungsaspekte des Abkommens zu berücksichtigen; begrüßt in dieser Hinsicht die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom Mai 2008;
- 31. weist darauf hin, dass sich das Abkommen auch auf die Beziehungen zwischen der Pazifikregion und ihren engsten und größten Handelspartnern, Australien und Neuseeland, auswirken wird und dass sichergestellt werden muss, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Abkommens nicht zukünftigen Handelsabkommen mit diesen Staaten im Wege stehen;
- 32. erkennt an, dass ein Kapitel über die Entwicklungszusammenarbeit in das umfassende WPA aufgenommen wurde, das die Zusammenarbeit in den Bereichen Warenhandel, Wettbewerbsfähigkeit auf der Angebotsseite, Infrastrukturen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, Handel mit Dienstleistungen, handelsbezogene Probleme, Aufbau institutioneller Kapazitäten und finanzpolitische Anpassungen umfasst; fordert beide Seiten auf, sich an ihre eingegangene Verpflichtung zu halten, Verhandlungen über Wettbewerb und öffentliche Aufträge erst dann abzuschließen, wenn angemessene Kapazitäten aufgebaut worden sind;
- 33. erinnert daran, dass das WPA nicht nur in Struktur und Inhalt, sondern auch in Art und Geist seiner Umsetzung einen Beitrag zu den Entwicklungszielen, den Maßnahmen und den Prioritäten der Pazifikstaaten leisten muss;
- 34. weist darauf hin, dass das WPA zum Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen sollte;
- 35. stellt fest, dass die Europäische Union den Grundsatz der Meistbegünstigung gegenüber allen subregionalen AKP-Ländergruppen selektiv anwendet;
- 36. weist darauf hin, dass im Oktober 2007 die EU-Strategie für Handelshilfe beschlossen wurde, die die Verpflichtung enthält, die gemeinsame handelsbezogene Hilfe der Europäischen Union bis 2010 auf zwei Milliarden (2 000 000 000) EUR jährlich (jeweils eine Milliarde EUR von der Gemeinschaft und eine Milliarde EUR von den Mitgliedstaaten) zu erhöhen; verlangt, dass die Pazifikregion einen angemessenen und gerechten Anteil erhält;
- 37. fordert, dass der Anteil an den Mitteln für die Handelshilfe frühzeitig festgelegt und bereitgestellt wird; betont, dass diese Mittel aus zusätzlichen Quellen und nicht nur aus einer Umschichtung der Mittel im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) stammen sollten, dass sie den Prioritäten von Papua-Neuguinea und der Republik Fidschi-Inseln entsprechen sollten und ihre Auszahlung rechtzeitig, zuverlässig und in Übereinstimmung mit den Zeitplänen zur Ausführung der nationalen und regionalen strategischen Entwicklungspläne erfolgen sollte; weist darauf hin, dass das WPA nicht nur in Struktur und Inhalt, sondern auch in Art und Geist seiner Umsetzung einen Beitrag zu den Entwicklungszielen, den Maßnahmen und den Prioritäten der Pazifikstaaten leisten muss;
- 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;
- 39. sichert seine weitere Unterstützung für ein umfassendes WPA zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Pazifikregion zu, das den wichtigen Bereich der Verhandlungen über die Rechte des geistigen Eigentums einschließt, die sich nicht nur auf westliche Technologiegüter, sondern auch auf die biologische Vielfalt und auf überliefertes Wissen erstrecken;
- 40. fordert mit klarer Rollenverteilung und Einflussmöglichkeit ausgestattete geeignete und transparente Überwachungsmechanismen, um die Wirkung der WPA bei zunehmender Eigenverantwortung der AKP-Staaten und breit angelegter Konsultation der Beteiligten zu verfolgen;
- 41. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; ist der Ansicht, dass dieser Ausschuss flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen muss; ist der Auffassung, dass diese Überwachung jeweils nach der Annahme der einzelnen Interim-WPA beginnen sollte;
- 42. betont insbesondere die entscheidende Rolle der AKP-Parlamente und die Teilnahme der nichtstaatlichen Akteure bei der Überwachung und Verwaltung der WPA und fordert die Kommission auf, deren Beteiligung an den laufenden Verhandlungsverfahren zu unterstützen; weist darauf hin, dass dazu auf der Grundlage eines partizipatorischen Ansatzes eine klare Planung zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten vereinbart werden muss;
- 43. betont, dass das umfassende WPA eine Revisionsklausel enthalten und eine allgemeine Folgenabschätzung vorsehen sollte, die innerhalb von drei bis fünf Jahren nach Unterzeichnung des Abkommens vorgenommen werden sollte, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Abkommens einschließlich der mit seiner Umsetzung verbundenen Kosten und Folgen festzustellen; fordert, dass das Europäische Parlament und die Parlamente der Pazifikstaaten an einer eventuellen Überarbeitung des Abkommens beteiligt werden;
- 44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- 1 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.
- 2 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 397.
- 3 ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 126.
- 4 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 121.
- 5 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
- 6 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 261.
- 7 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 244.
- 8 ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 301.
- 9 ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 361.
- 10 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0252.
- 1 Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45).