Punkt 85 der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat hält es für richtig:
- 1. Geldbußen in der Bußgeldkatalog-Verordnung für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen (im Mindestmaß auf 200 Euro) sowie Fahrverbote vorzusehen, und
- 2. weitere geeignete präventive Maßnahmen zur Bedeutung und dem Bilden von Rettungsgassen zu ergreifen.
Begründung:
Unfälle mit Schwerstverletzen und leider auch tödlichen Folgen haben gerade in der jüngsten Vergangenheit (siehe etwa den sehr schweren Unfall auf der A 9 am 3. Juli 2017) deutlich gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist.
Niedersachsen hat bereits mit Entschließungsantrag vom 26.10.2016 (BR Drucksache. 636/16 (PDF) ) unter Ziffer 2 Buchstabe a) eine deutliche Erhöhung der Geldbußen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Bilden einer Rettungsgasse gefordert. Damit wird auch eine Erweiterung der Möglichkeiten angestrebt, ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen vorzusehen. Das Erfordernis einer deutlichen Erhöhung der Regelbußgelder ist nach wie vor gegeben.
Das Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226), das am 30. Mai 2017 in Kraft getreten ist, hat in § 323c Abs. 2 des Strafgesetzbuchs den Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen eingeführt, der unter anderem auch das vorsätzliche Erschweren der Hilfsmaßnahmen der hilfeleistenden Personen durch das Nichtbilden einer Rettungsgasse erfasst. Es gewährt den Ordnungsbehörden aber keine Möglichkeiten für eine Ahndung von fahrlässig begangenen Ordnungsverstößen.
Aber auch fahrlässiges Verhalten gefährdet hier Menschenleben. Die Sanktion für das Nichtbilden einer Rettungsgasse in der Bußgeldkatalog-Verordnung muss daher deutlich erhöht werden.
Im Hinblick auf das Sanktionsgefüge der Bußgeldkatalog-Verordnung erscheinen die bisherigen Regelsätze im Vergleich zu Nachbarländern, wie z.B. Österreich, als deutlich zu niedrig und damit der herausragenden Bedeutung der Rettungsgasse nicht angemessen.
Sachgerecht erscheint eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes für das nicht vorschriftsmäßige Bilden einer Rettungsgasse auf mindestens 200 €, einschließlich eines Fahrverbotes. Dieser Bußgeldrahmen orientiert sich an der Sanktion von Rotlichtverstößen im Straßenverkehr.
Darüber hinaus wird ein dringender Bedarf für weitere geeignete präventive Maßnahmen für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich der Bedeutung und des Bildens von Rettungsgassen gesehen. Mit Piktogrammen, grafischen Darstellungen und Präventionsprojekten ist in Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern zwar schon viel getan worden; ein Blick auf die tägliche Situation auf den Straßen zeigt aber auf, dass es dringend noch weiterer Maßnahmen an dieser Stelle bedarf. So könnten z.B. mit bundesweit einheitlichen Beschilderungsmaßnahmen und Infotafeln auch die zum Teil vorhandene Unkenntnis von ausländischen Autofahrerinnen und Autofahrern beseitigt werden.