Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 18 der BR-Drucksache 414/1/06 die folgende Ziffer beschließen:
- 18. Der Bundesrat lehnt insbesondere auch vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt die nachfolgenden im Anhang 1 (Aktionsplan) aufgeführten Aufgaben ab. Die Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Der Bundesrat bittet auch angesichts der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen die Bundesregierung daher, sich in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass insbesondere die nachfolgend genannten Aufgaben gestrichen bzw. deren Umsetzung in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden:
- - vor der abschließenden Einrichtung des Netzes "Natura 2000" der Erweiterung der Anhänge der FFH-Richtlinie im Rat zuzustimmen, entsprechend zusätzliche Gebiete auszuweisen, dafür Managementprioritäten zu erarbeiten und die Maßnahmen umzusetzen (Anhang 1 A1.2.1);
- - bis 2010 zusätzlich Gebiete von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung für die Biodiversität zu eruieren, auszuweisen und effektive Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen (Anhang 1 A1.2.2);
- - bis 2008 die Kohärenz und die Konnektivität des - zu dem Zeitpunkt noch nicht abschließend vorhandenen - Netzwerks zu beurteilen und bis 2010 substanziell zu stärken, wodurch zugleich der gemäß FFH-Richtlinie nicht vorrangig umzusetzende Artikel 10 FFH-Richtlinie (Schaffung von Verbindungselementen) für die Länder verpflichtend wird (Anhang 1 A1.2.3 und A9.4.2);
- - ab 2006 die im Auftrag der Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten erarbeiteten Pläne für einzelne Vogelarten (Aktionspläne) sowie für andere bedrohte Arten (Managementpläne) verpflichtend umzusetzen. Weitere nationale Pläne sollen ab 2006 erarbeitet und ab 2007 umgesetzt werden (Anhang 1 A1.3.1);
- - ein Frühwarnsystem zum Schutz vor invasiven Arten aufzubauen (Anhang 1 A5.1.4).
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ziffer 18 Satz 3 der Empfehlungen der Ausschüsse ist missverständlich formuliert.
Mit der vorgeschlagenen neuen Formulierung von Satz 3 soll das Gewollte klargestellt werden.