Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 5. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/9467 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Drucksachen 016/9275, 016/9288 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 Nr. 2 wird § 5c wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Der" die Wörter "Verteilungsschlüssel für den" eingefügt und das Wort "verteilt" durch das Wort "gebildet" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort "Die" die Wörter "sich aus den Verteilungsschlüsseln nach Absatz 1 ergebenden" eingefügt und die Wörter "nach Absatz 1" gestrichen.
Fristablauf: 04.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 238/08 (PDF)