Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht
Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium der Justiz (MR Dr. Rainer Wiedemann).