Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 20031, 16. Dezember 20042, 7. Juli 20053 und 6. September 20064,
- - unter Hinweis auf den Krisengipfel der SADC (Southern African Development Community - Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika), der am 28. und 29. März 2007 in Daressalam, Tansania, stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidiums der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 21. März 2007 zur Misshandlung des Oppositionsführers im simbabwischen Parlament, Nelson Chamisa,
- - unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP des Rates vom 19. Februar 20075, mit dem die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2008 verlängert werden,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission6 zur Erweiterung der Liste derjenigen Personen in Simbabwe, für die die restriktiven Maßnahmen gelten,
- - in Kenntnis der Erklärung des Forums der afrikanischen Zivilgesellschaft 2007 vom 24. März 2007zu Simbabwe,
- - in Kenntnis des Berichts der Internationalen Krisengruppe vom 5. März 2007 "Simbabwe: Ein Ausweg aus der Sackgasse?",
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich in diesem Monat die Unabhängigkeit von Simbabwe zum 27. Mal jährt, das Volk von Simbabwe jedoch seine Freiheit immer noch nicht erlangt hat,
B. in der Erwägung, dass in Simbabwe Mitglieder der Oppositionsparteien, zivilgesellschaftlicher Gruppen und Einzelpersonen angegriffen und willkürlich verhaftet werden und der Brutalität der Polizei und der Sicherheitsdienste der Regierung zum Opfer fallen, in einem Klima systematischer politischer Gewalt, die darauf abzielt, die Strukturen der Opposition und der Zivilgesellschaft vor den Wahlen 2008 zu zerstören,
C. in der Erwägung, dass nach der gewaltsamen Auflösung der Versammlung der Opposition vom 11. März 2007, bei der zwei Menschen zu Tode kamen, mehr als 300 Mitglieder zivilgesellschaftlicher Gruppen und der Oppositionsparteien verhaftet wurden,
D. in der Erwägung, dass das Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU die brutalen Übergriffe auf seinen Kollegen Nelson Chamisa auf das Schärfste verurteilt hat,
E. in der Erwägung, dass sich die politische und wirtschaftliche Lage Simbabwes seit acht Jahren ständig verschlechtert und die Menschen in Simbabwe nach wie vor mit einer gravierenden Lebensmittelknappheit konfrontiert sind, obgleich das Welternährungsprogramm in den ersten drei Monaten des Jahres 2007 Notrationen für 1,5 Millionen Menschen in Simbabwe bereitgestellt hat, aber davon ausgeht, dass mehr als 4,5 Millionen Menschen an Unterernährung leiden,
F. in der Erwägung, dass die Lebenserwartung mit derzeit 37 Jahren für Männer und 34 Jahren für Frauen in Simbabwe weltweit zu den niedrigsten zählt, dass 20 % der Erwachsenen HIV-positiv sind und dass jede Woche mehr als 3 200 Menschen an dieser Krankheit sterben, was dazu führt, dass das Land die höchste Waisenquote weltweit aufweist,
G. in der Erwägung, dass 80 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, das Land eine Arbeitslosenquote von 80 % im regulären Sektor hat und dass die wenigen, die eine Beschäftigung haben, nicht genug verdienen, um wenigstens ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, und dass sie massenhaft von der Einführung neuer Technologien betroffen sind, die ihre Fertigkeiten überflüssig machen, und unter Korruption, unerschwinglichen Schulgebühren, einem kollabierenden Gesundheitssystem und dem Versagen lebensnotwendiger Dienstleistungen leiden,
H. in der Erwägung, dass ein Drittel der Bevölkerung Simbabwes innerhalb der Grenzen der Nachbarländer lebt, dass Millionen Simbabwer bereits geflohen sind und derzeit noch jeden Monat 50 000 Simbabwer aus dem Land fliehen,
I. in der Erwägung, dass in der Region die Befürchtung zunimmt, die wirtschaftliche Katastrophe in Simbabwe könnte auf die Nachbarländer übergreifen,
J. in der Erwägung, dass infolge der Änderungen, die Präsident Mugabe vor Februar 2007 an der Verfassung vorgenommen hat, inzwischen alle Versammlungen mit mehr als drei Personen gemäß dem Gesetz über öffentliche Ordnung und Sicherheit vorher von der Polizei genehmigt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die Mediengesetze repressiv sind und das Wahlgesetz undemokratisch ist,
K. in der Erwägung, dass viele Menschen in Simbabwe keinerlei Informationen über die Gewalt erhalten, mit der die Sicherheitskräfte die Opposition und zivilgesellschaftliche Akteure überziehen, weil es keine unabhängigen Tageszeitungen und Medien gibt, dass die Geschichten über die Opfer von Gewalt aber weit verbreitet sind,
L. in der Erwägung, dass laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) bis auf Simbabwe jedes afrikanische Land im Jahr 2007 ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnen wird, die Wirtschaft in Simbabwe dagegen im letzten Jahrzehnt um 40 % geschrumpft ist und in diesem Jahr um weitere 5,7 % schrumpfen wird; in der Erwägung, dass Simbabwe inzwischen technisch gesehen unter einer "Hyperinflation< /em>" leidet, seitdem die jährliche Inflationsrate im März auf 2 200 % gestiegen ist und laut Angaben des IWF Ende des Jahres 5 000 % übersteigen könnte,< /p>
M. in der Erwägung, dass laut der simbabwischen Minenaufsicht der Goldbergbau als größter Exporteur des Landes, auf den 52 % der Bergbauproduktion entfällt, vom Kollaps bedroht ist, dass die simbabwische Tabakindustrie, die etwa 50 % der Deviseneinnahmen des Landes erwirtschaftet, mit einer ähnlichen Situation konfrontiert ist, nachdem der Beginn der Tabakverkaufssaison 2007 verschoben wurde, und dass die landwirtschaftliche Produktivität seit 1998 um 80 % gesunken ist,
N. in der Erwägung, dass die Entwicklung Afrikas für die westlichen Demokratien Priorität hat, dass Hilfe allein wenig bewirkt und dass von den afrikanischen Regierungen erwartet wird, dass sie sich den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten verpflichten,
O. in der Erwägung, dass die Afrikanische Union, die SADC und insbesondere Südafrika eine entscheidende Rolle bei der Lösung der Krise übernehmen müssen, und dass das SADC-Treffen vom 28. und 29. März 2007 ein bedeutsamer Schritt in diese Richtung war,
- 1. verurteilt die Mugabe-Diktatur nachdrücklich wegen ihrer unbarmherzigen Unterdrückung des simbabwischen Volkes, der Oppositionsparteien und der Gruppen der Zivilgesellschaft und wegen ihrer Zerstörung der simbabwischen Wirtschaft, durch die sich die Notlage von Millionen von Bürgern Simbabwes noch verschlimmert hat;
- 2. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. April 2007, der große Sorge über die sich rapide verschlechternde Lage in Simbabwe und die immer noch weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen im Land äußert, und fordert die Regierung Simbabwes dringend auf, ihren Verpflichtungen als Unterzeichnerstaat des SADC-Vertrags und der dazugehörigen Protokolle, des Gründungsakts der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie in Bezug auf die Grundsätze der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), demokratische Prinzipien, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit nachzukommen;
- 3. bedauert, dass Robert Mugabe trotz der in Simbabwe herrschenden Lage, trotz der regionalen und internationalen Kritik und trotz einer 27-jährigen Regierungszeit noch einmal vom Zentralkomitee als Präsidentschaftskandidat der Zanu-PF-Partei für die Wahlen 2008 aufgestellt wurde und dass bereits eine Einschüchterungskampagne läuft, um die Strukturen der Opposition und der Zivilgesellschaft zu zerstören und das Ergebnis der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von vornherein sicherzustellen;
- 4. fordert Robert Mugabe erneut auf, sich an seine eigene Zusage zu halten und von seiner Kandidatur zurückzutreten - je schneller desto besser -, was der größtmögliche Einzelschritt hin zu einer Wiederbelebung der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft in Simbabwe wäre;
- 5. verurteilt nachdrücklich die gewaltsame Zerschlagung der Massenandacht, die am 11. März 2007 unter dem Motto "Rettet Simbabwe" von Mugabe-Gegnern veranstaltet wurde; verurteilt insbesondere die Morde und bekundet seine tiefe Trauer über den Tod von Gift Tandare, eines aktiven Mitglieds der Opposition, der erschossen wurde, dessen Leiche verschleppt und heimlich beerdigt wurde, ohne dass seine Familie davon Kenntnis hatte, und über den Tod von Itai Manyeruke, der, nachdem er von der Polizei schwer misshandelt worden war, am darauf folgenden Tag verstarb, sowie über den Tod des Journalisten Edmore Chikomba am 30. März 2007;
- 6. verurteilt aufs Schärfste die Angriffe auf Oppositionsführer und die nachfolgende Verhaftung von Morgan Tsvangirai, Vorsitzender des MDC (Bewegung für demokratischen Wandel), Nelson Chamisa, Grace Kwinjeh, Lovemore Madhuku, William Bango, Sekai Holland, Tendai Biti, Arthur Mutambara und vielen anderen, ihre brutale Behandlung durch Polizeikräfte und das Verbot, sich außerhalb Simbabwes ärztlich versorgen zu lassen; bedauert zutiefst, dass mehreren anderen Teilnehmern der Versammlung von der simbabwischen Polizei schwere Verletzungen zugefügt wurden; zeigt sich äußerst konsterniert darüber, dass Informationsminister Sikhanyiso Ndlovu bei dieser Gelegenheit Berichte über Brutalität und Folter der Polizei zurückwies und stattdessen die Opposition bezichtigte, die Polizei angegriffen zu haben;
- 7. protestiert gegen die erneute Verhaftung von MDC-Mitgliedern, darunter Morgan Tsvangirai und andere, am 28. März 2007, gegen die fortdauernde Inhaftierung vieler Oppositionsmitglieder, darunter Ian Makone, Sonderberater von Morgan Tsvangirai, gegen die neuerlichen Angriffe auf MDC-Mitglieder, gegen die Gerichtsverfahren, die immer wieder wegen unhaltbarer Vorwürfe gegen sie eingeleitet werden können, sowie gegen die ständigen Verhaftungen und Entführungen von Menschen, die verdächtigt werden, der Opposition anzugehören;
- 8. hält es für nicht hinnehmbar, dass auf Nelson Chamisa auf dem Weg zum Flughafen Harare, von wo aus er zur Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU fliegen wollte, ein Angriff verübt wurde;
- 9. ist zutiefst beunruhigt über die Nachricht, das 56 Frauen der simbabwischen NRO "Women of Zimbabwe Arise" am 23. April 2007 verhaftet wurden und dass mit ihnen zusammen auch zehn ihrer Babys inhaftiert wurden;
- 10. verurteilt nachdrücklich die willkürliche Gewalt von Polizei und Armee gegen Zivilisten, wie am Vorabend der Osterfeiertage geschehen, als schwer bewaffnete Bereitschaftspolizisten Menschen angriffen, die unterwegs zu ihren Ferienzielen waren - eine Taktik, die eindeutig darauf abzielt, Gewalt zu säen;
- 11. fordert die Regierung Simbabwes auf, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die gewaltsamen Übergriffe auf die Opposition, zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen ohne Verzug einzustellen, keine Menschen mehr "verschwinden" zu lassen und keine willkürlichen Verhaftungen mehr vorzunehmen, der Folter und der Misshandlung von Gefangenen ein Ende zu setzen, die Gerichte und die Mitglieder der Rechtsberufe zu achten und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu respektieren und durchzusetzen;
- 12. fordert die Regierung Simbabwes auf, ohne Umschweife einen Prozess zur Beendigung der Krise des Landes einzuleiten, indem ein glaubwürdiger Fahrplan für den Übergang zur Demokratie, die unverzügliche Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, ein Rahmen für freie und faire Wahlen unter internationaler Aufsicht sowie Übergangsgarantien für eine unparteiische Kontrolle staatlicher Schlüsselinstitutionen wie Armee und Polizei vereinbart werden;
- 13. fordert ferner die Umsetzung der notwendigen Verfassungsänderungen, wobei die Wahlkommission als wirklich unabhängiges Gremium die entsprechenden Befugnisse erhalten sollte, die Durchführung freier und fairer Wahlen durch ein transparentes System zu überwachen, und ist der Auffassung, dass ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses die vollständige Kontrolle der Wahlzettel sein wird, mit einer angemessenen Überwachung von Anfang bis Ende und einer zuverlässigen Buchführung, aus der hervorgeht, wie viele Wahlzettel gedruckt, wie viele von ihnen an jeden Bezirk verteilt und wie viele auf gültige Weise verwendet werden;
- 14. bietet in diesem Zusammenhang seine Unterstützung bei der Umsetzung jedweden vereinbarten Prozesses an, der die Grundlage für wirklich freie und faire Wahlen schafft, wozu auch die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtungsdelegation gehört, und erwartet, dass auch andere Organisationen wie das Commonwealth eingeladen werden, Wahlbeobachter zu entsenden;
- 15. begrüßt das von den Oppositionsparteien und -gruppierungen in Simbabwe neu entdeckte Ziel der Einheit, das auch alle Teile der MDC, die Kirchen und den Simbabwischen Gewerkschaftskongress (ZCTU) einschließt, sowie ihre Entschlossenheit, in ihrem Widerstand gegen die Unterdrückung durch die Regierung zusammenzuarbeiten, um dem Volk Demokratie und Freiheit zu bringen;
- 16. begrüßt die Tatsache, dass die SADC die Existenz einer Krise in Simbabwe anerkannt hat, sowie die Benennung des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki als Vermittler im Hinblick auf einen Dialog zwischen der Zanu-PF und der oppositionellen MDC; unterstützt die freimütigen Beurteilungen der Lage in Simbabwe durch den Präsidenten Sambias, Levy Mwanawasa, den Präsidenten Ghanas, John Kuffour, Erzbischof Desmond Tutu und Erzbischof Pius Ncube von Bulawayo; hebt hervor, dass keine Wirtschaftssanktionen gegen Simbabwe existieren, sondern nur gezielte restriktive Maßnahmen gegen das Mugabe-Regime; begrüßt die Initiative der SADC bei der Suche nach einer Lösung, die sowohl den Bürgern von Simbabwe als auch der gesamten Region zugute kommen wird, und fordert die gesamte internationale Gemeinschaft, insbesondere die afrikanischen Staaten, nachdrücklich auf, diese Gelegenheit zu nutzen;
- 17. erwartet, dass die Vermittlung durch den südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki dem jetzigen Kreislauf von Gewalt und Einschüchterung ein Ende machen wird, weil sein Mandat, den Dialog zwischen der Opposition und der Regierung in Simbabwe sowie einen weitreichenden nationalen Dialog über die Zanu-PF und die MDC hinaus unter Einbeziehung von Kirchenführern, Unternehmen, Gewerkschaften und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, nicht angemessen wahrgenommen werden kann, wenn dies nicht geschieht;
- 18. unterstützt die Studentenbewegung in Simbabwe, deren Anführer und Aktivisten immer wieder verhaftet, geschlagen und terrorisiert werden, sowie die derzeitige Kampagne der Initiative des ZCTU und beglückwünscht sie zu ihrem Mut, ein zweitägiges landesweites "Fernbleiben vom Arbeitsplatz" organisiert zu haben, bei dem die Unfähigkeit Mugabes, den wirtschaftlichen Kollaps des Landes aufzuhalten, angeprangert wurde, obschon es Berichte über ein brutales Vorgehen der Polizei gegeben hat und die Anführer der ZCTU nach ihrer letzten Demonstration im Jahr 2006 von der Polizei schwer misshandelt wurden; bedauert, dass mit einer gewalttätigen Regierung keine konstruktiver Kontakt möglich ist;
- 19. bedauert, dass die simbabwische Regierung erneut erklärt hat, sie werde gegen nichtstaatliche Organisationen, von denen sie annimmt, sie unterstützten die Opposition und den politischen Wandel, vorgehen und deren Tätigkeit beenden, und sieht diese Drohung als ernst zu nehmenden Hinweis auf die Böswilligkeit der Regierung, wenn es um die Zukunft des Landes geht;
- 20. fordert den Rat auf, zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die bestehenden restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Waffenembargos und des Reiseverbots, streng anwenden und betont, dass Simbabwe nicht unabhängig von den Beziehungen der Europäischen Union zu Afrika im größeren Zusammenhang gesehen werden kann; fordert den Rat daher auf, dafür zu sorgen, dass Personen, für die ein Reiseverbot gilt, weder zu dem geplanten EU-Afrika-Gipfel in Lissabon im Dezember 2007 eingeladen werden noch daran teilnehmen; vertritt die Auffassung, dass die unzureichende Anwendung der gezielten Sanktionen die EU-Politik gegenüber Simbabwe in erheblichem Maße sabotiert und diejenigen in Simbabwe schwer enttäuscht, die sich um die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bemühen;
- 21. fordert den Rat auf, den Anwendungsbereich der gezielten restriktiven Maßnahmen weiter auszuweiten und die Liste der Personen, für die ein Reiseverbot gilt, weiter auszudehnen, damit sie noch mehr an Mugabes Machtstruktur beteiligte Personen umfasst, darunter Minister, Abgeordnete und Gouverneure, Militärs, die Mitglieder des Geheimdienstes CIO und die Polizeikräfte sowie den Gouverneur der Zentralbank von Simbabwe;
- 22. stellt fest, dass die Europäische Union der bedeutendste Geldgeber für Simbabwe ist, wobei 2006 insgesamt 193 Mio. EUR bereitgestellt wurden, wovon sich die gesamten Finanzmittel der EU-Mitgliedstaaten auf 106,9 Mio. EUR und die gesamten Finanzmittel der Kommission auf 86,1 Mio. Euro belaufen, darunter allein 94,7 Mio. EUR für Nahrungsmittel-, humanitäre und Soforthilfe sowie 49,9 Mio. EUR für die menschliche und soziale Entwicklung, bedauert aber zutiefst, dass das Mugabe-Regime diese Unterstützung, insbesondere die Nahrungsmittelhilfe, manipuliert und sie als politische Waffe einsetzt, um diejenigen zu strafen, die es wagen, ihre Stimme gegen das Regime zu erheben;
- 23. besteht darauf, dass alle für Simbabwe bestimmten Hilfslieferungen über ausgewiesene nichtstaatliche Organisationen laufen und die Menschen, für die sie bestimmt sind, auch tatsächlich erreichen müssen, ohne dass Agenten des Mugabe-Regimes diese Hilfen irgendwie abfangen können;
- 24. fordert das Vereinigte Königreich, das in diesem Monat den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat übernommen hat, auf, das Thema Simbabwe auf die Tagesordnung des Sicherheitsrats zu setzen, und geht davon aus, dass Südafrika als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats zur Lösung dieses Problems einen konstruktiven Beitrag leisten wird;
- 25. wiederholt seine Forderung, dass das Mugabe-Regime weder von der Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2010 noch von der Veranstaltung selbst in irgendeiner Form finanziell profitieren oder dieses Ereignis als Propaganda nutzen darf; fordert daher Südafrika als Gastgeberland und die FIFA auf, Simbabwe von der Teilnahme an den Spielen im Vorfeld der Weltmeisterschaft, von der Organisation internationaler Freundschaftsspiele oder als Gastgeber von Nationalmannschaften, die an diesem Ereignis teilnehmen, auszuschließen;
- 26. begrüßt die Initiative der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, eine gemeinsame Delegation nach Simbabwe zu entsenden, um die Lage vor Ort zu erkunden; fordert die Paritätische Parlamentarische Versammlung auf, diese Untersuchung so bald wie möglich durchzuführen, und fordert die Regierung Simbabwes auf, allen Mitgliedern einer solchen Delegation die Einreise ins Land zu ermöglichen; unterstreicht, dass die Delegation Zugang zu allen Bereichen der Zivilgesellschaft bekommen sollte und sich nicht auf Treffen mit von der Regierung organisierten Gruppen beschränken darf; fordert die Kommission auf, Simbabwe zu besuchen, und drängt die Behörden in Simbabwe, sich dem Gedanken eines Besuchs nicht zu verschließen;
- 27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament Simbabwes, der Regierung und dem Parlament Südafrikas, dem Generalsekretär der SADC, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Präsidenten der Kommission und dem Vorsitzenden des Exekutivrats der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär des Commonwealth, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen der G8-Staaten und dem Präsidenten der FIFA zu übermitteln.
- 1 ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 380.
- 2 ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 358.
- 3 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 491.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0358.
- 5 ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25.
- 6 Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission vom 2. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (ABl. L 66 vom 6.3.2007, S. 14).