Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM (2013) 260 final

912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage insgesamt

Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit

Biosicherheit

Delegierte Rechtsakte

Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene

Begründung zu Ziffern 1, 2, 3, 5 und 6 (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat anerkennt den Wert eines harmonisierten Ansatzes zur Tiergesundheit und sieht die Vorteile einer EU-weiten Vorbeugung, Meldung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen. Nach Auffassung des Bundesrates bedarf der Vorschlag jedoch einer Überarbeitung, um leicht verständliche Regelungen für zuständige Behörden sowie betroffene Unternehmer, Heimtierhalter und Tierärzte zu schaffen. Zudem sollten wesentliche Regelungen, die in delegierten Rechtsakten vorgesehen sind, in den Vorschlag aufgenommen werden. Die Kommission begründet die zum Teil wenig konkreten Regelungen mit der größeren Flexibilität. Für die Mitgliedstaaten sowie die betroffenen Unternehmer, Heimtierhalter und Tierärzte bedeutet dies jedoch unzureichende Rechtssicherheit mit der Folge, dass eine Folgen- und Kostenabschätzung derzeit nur eingeschränkt möglich ist.

B