Berichtigung
Dreizehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 17. Juni 2008 mitgeteilt:

Die im Betreff genannte Ministerverordnung liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 vor.

Es wird um die Berichtigung eines redaktionellen Fehlers gebeten:

In § 1 lautet der Betrag unter 3. in der letzten Zeile "288 Euro". Richtig ist "287 Euro". In der Begründung der Verordnung zu II. 3. ist der Betrag zutreffend bestimmt.