Antrag des Freistaats Thüringen Entschließung des Bundesrates, den 18. März zum nationalen Gedenktag zu Ehren des Geburtstags der Demokratie in Deutschland zu erklären - Antrag des Landes Berlin -

Punkt 25 der 846. Sitzung des Bundesrates am 04. Juli 2008

Der Bundesrat möge die Entschließung in Drucksache 406/08 (PDF) in folgender Fassung beschließen:

Entschließung des Bundesrates, den 18. März zum "Tag der Parlamentarischen Demokratie" zu erklären

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den 18. März zum "Tag der Parlamentarischen Demokratie" zu erklären.

Begründung

Am 18. März 1990 wählten die Bürgerinnen und Bürger der DDR erstmals in allgemeinen unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen die Volkskammer.

Die friedliche Revolution mündete in die parlamentarische Demokratie und hatte damit ein wesentliches Ziel erreicht. Die erste frei gewählte Volkskammer begann den Ausbau einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen und föderalen Ordnung und führte die DDR in die Bundesrepublik Deutschland.

Die Nation war in Frieden und Freiheit wieder vereint. Dieses Ziel hatten die Deutschen bereits 1848/49 angestrebt. Der 18. März steht zugleich für den blutigen Kulminationspunkt dieser Revolution, die in der Nationalversammlung in der Paulskirche mündete und am Widerstand der deutschen Fürsten scheiterte.

Die fast 150 Jahre zwischen 1848 und 1990 zeigen, dass Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind. Der Weg zu einem in Frieden und Freiheit vereinten Deutschland in anerkannten Grenzen und auf dem Fundament einer akzeptierten freiheitlichen demokratischen Grundordnung war lang und durch katastrophale Rückschläge gekennzeichnet. Mit dem SED-Regime verschwand 1989/90 das letzte Hindernis auf diesem Weg.

Der "Tag der Parlamentarischen Demokratie" soll dem Zweck dienen, auf die Vorzüge des demokratischen Verfassungsstaats hinzuweisen, an den langen Weg zu dieser Staatsform zu erinnern und sich mit den Gegnern dieser Ordnung der Freiheit in Vergangenheit und Gegenwart auseinanderzusetzen.