Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.