A
- 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat sieht Vorruhestandsregelungen zur Bewältigung personeller Strukturprobleme kritisch.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Vorruhestandsregelung für Beamte der Postnachfolgeunternehmen bei gleichzeitiger Gewährung eines Ausgleichsbetrages zeigt allerdings, dass die geltenden beamtenrechtlichen Möglichkeiten, Personalüberhänge abzubauen, nicht ausreichen. Auch die Länder stehen vor der Aufgabe, ihre Personalausgaben zu senken und dementsprechend Personal abzubauen. Dies gilt umso mehr in den Ländern, in denen die demografische Entwicklung politische Entscheidungen zu einem dementsprechend verstärkten Personalabbau erfordert.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welche Möglichkeiten sich aus der im Rahmen der Föderalismusreform vereinbarten Fortentwicklung des Rechts des Öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zur Lösung dieser Probleme ergeben. Es müssen - auch im Interesse des Bundes - neue Instrumente geschaffen werden, die einen flexibleren Einsatz von Beamten und einen sozialverträglichen Personalabbau im gesamten öffentlichen Dienst ermöglichen.
B
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.