Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine, atlantische und kontinentale Region
859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat stimmt der Erteilung des Einvernehmens entsprechend Artikel 4 Absatz 2 der FFH-Richtlinie zu dem von der Kommission mit Schreiben vom 10. März 2009 vorgelegten Vorschlag zu den deutschen Teilen der dritten fortgeschriebenen Listen von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine, atlantische und kontinentale biogeographische Region durch die Bundesregierung zu.
2. Die Stellungnahme des Bundesrates ist gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da für die Auswahl der FFH-Gebiete ausschließlich die Länder zuständig sind (§ 33 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG).
B.
Der Agrarausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben von einer Empfehlung für eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG zu der Vorlage abgesehen.