Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.