Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Punkt 55f der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG) und zu Artikel 4 ( § 5 Absatz 4 StromNEV)

Begründung:

Durch § 2 Absatz 4 wird klargestellt, dass Gemeinden einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die Beeinträchtigung durch Hochspannungsfreileitungen haben, die auf ihrem Gebiet errichtet werden. Die nähere Ausgestaltung wird durch Rechtsverordnung geregelt und folgt den Reglungen des Konzessionsabgabenrechts.