A
Der federführende Finanzausschuss,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Wi, entfällt Bei Annahme Ziffer 2
- 1. Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht in wesentlichen Punkten dem Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai 2005 (Drucksache 144/05(B) ) und wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt. Die Bundesregierung wird gebeten, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Begründung
Der Gesetzentwurf weicht in wesentlichen Punkten vom Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai 2005 ab. Insbesondere die Förderung von Neuwagen ist aus finanziellen Erwägungen nicht akzeptabel und nicht erforderlich, weil eine wachsende Zahl von Fahrzeugmodellen zwischenzeitlich serienmäßig oder zumindest optional gegen Aufpreis mit Partikelfilter angeboten wird. Eine steigende Zahl von Neufahrzeugkäufern kauft zwischenzeitlich Fahrzeuge mit Partikelfilter. Es ist davon auszugehen, dass bis Mitte nächsten Jahres praktisch alle Diesel-Pkw-Modelle in Deutschland serienmäßig mit Partikelfilter angeboten werden.Fz, U, Vk, entfällt bei Annahme von Ziffer 1
- 2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat weist auf seinen Beschluss vom 27. Mai 2005 (Drucksache 144/05(B) ) und die darin enthaltene Forderung an die Bundesregierung hin, ein Konzept für ein aufkommensneutrales Förderprogramm zur beschleunigten Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern vorzulegen, wobei sichergestellt werden muss, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht.
B
Der Gesundheitsausschuss hat von einer Empfehlung an den Bundesrat abgesehen.