Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.