A
Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass durch den anhaltenden Wegfall von Arbeitsplätzen insbesondere in der Bauwirtschaft und die im Wesentlichen unverändert hohen Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen eine Beitragsentlastung durch eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig ist.
- 2. Der Bundesrat hält es jedoch*) für nicht ausreichend, im Abstand von wenigen Jahren immer wieder nur eine Reform des Lastenausgleiches vorzunehmen.
- 3. Der Bundesrat bekräftigt, dass eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung notwendig ist. Eine Reform sollte mit folgenden Zielen verfolgt werden:
- - Senkung der finanziellen Belastungen der Unternehmen durch Steigerung der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit sowie Bürokratieabbau und Deregulierung,
- - Aufrechterhaltung eines angemessenen Arbeitschutzniveaus.
- 4. Der Bundesrat schlägt zur Reform der gewerblichen Unfallversicherung vor, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung überprüft wird, Wirtschaftlichkeit und Organisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften verbessert werden, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entbürokratisiert und die Einführung von Wettbewerb geprüft wird.
B
- 5. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik
- empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
*) Das Wort "jedoch" entfällt bei Ablehnung von Ziffer !.