Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13352 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes - Drucksache 17/13028 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
"e) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Soweit eine Zustellung des Verpflichtungsbescheides im Ausland erforderlich ist, erfolgt diese auf Ersuchen der zuständigen Behörde nach Absatz 2 durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland." "
Fristablauf: 07.06.13 Erster Durchgang: Drs. 105/13 (PDF)