Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Punkt 55 d der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
In Artikel 5 Nummer 6 (Anlage 3) wird in der neuen Zeile Nummer 4 vor dem Wort "Zwischenfrucht" das Wort "mehrjährig" eingefügt,
In Artikel 5 Nummer 6 (Anlage 3) wird in der neuen Zeile Nummer 8 vor dem Wort "Zwischenfrucht" das Wort "mehrjährig" eingefügt.
Begründung:
Durch die durch den Bundestag beschlossene Formulierung sollte ausgeschlossen werden, dass Grünland gefordert wird. Die Formulierung ist aber so gewählt, dass Kleegras und Luzerngras betroffen sind. Das ist nicht gewollt.