Punkt 55c der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011 und zu
- TOP 55a Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-ÄndG) - Drucksache 389/11 (PDF) -
- TOP 55b Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drucksache 390/11 (PDF) -
- TOP 55d Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Drucksache 392/11 (PDF) -
- TOP 55e Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 393/11 (PDF) -
- TOP 55f Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze - Drucksache 394/11 (PDF) -
- TOP 55g Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 395/11 (PDF) -
- TOP 55h Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden - Drucksache 396/11 (PDF) -
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat begrüßt die mit dem Beschluss des Bundestages zu dem vorliegenden Energiepaket vollzogene Energiewende unter Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie.
Das gemeinsame Ziel bleibt es, die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Die Anzahl der vorliegenden Gesetze zeigt jedoch auch die Komplexität des Anliegens.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Gesetze bis zum 31. Dezember 2014 hinsichtlich der zu erreichenden Zielstellungen und angestrebten Wirkungen zu überprüfen und bei auftretendem Novellierungsbedarf eine zügige Überarbeitung der Gesetze unter angemessener Beteiligung der Länder vorzunehmen.
Der mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes geregelte stufenweise Atomausstieg mit einem festen Enddatum bleibt davon unberührt.