Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/6361 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 17/6070 - unverändert angenommen. Fristablauf: 22.07.11 Initiativgesetz des Bundestages