Der Deutsche Bundestag hat in seiner 100. Sitzung am 24. Mai 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/5398 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen - Drucksache 016/5047 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. In Artikel 1 Nr. 1 werden in § 24c Abs. 1 nach der Angabe "in der Probezeit nach § 2a" die Wörter "oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres" eingefügt.
- 2. In Artikel 2 Nr. 5 werden in der Anlage 13 Nr. 6.1 nach der Angabe "in der Probezeit nach § 2a" die Wörter "des Straßenverkehrsgesetzes oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres" eingefügt.
- 3. In Artikel 3 Nr. 2 werden in der Nummer 243 nach der Angabe "in der Probezeit nach § 2a StVG" die Wörter "oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres" eingefügt.
Fristablauf: 06.07.07
Erster Durchgang: Drucksache. 124/07 (PDF)