Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
(EKFG-ÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/6356 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens " Energie- und Klimafonds " (EKFG-ÄndG) - Drucksachen 17/6252(neu), 17/6075 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.07.11
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 338/11 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Buchstabe a wird nach dem Doppelbuchstaben dd folgender Doppelbuchstabe ee angefügt:

"ee) Nach dem neuen Satz 4 wird folgender Satz angefügt:

"Die Programmausgaben für die Entwicklung der Elektromobilität sind vom Wirtschaftsplanjahr 2014 an auf einen Betrag von 300 Millionen Euro begrenzt.""

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert: