Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die nunmehr geänderte Vorgehensweise der Kommission, nicht mehr wie ursprünglich geplant, bereits in 2010 von den Mitgliedstaaten eine Neuabgrenzung zu verlangen, sondern auf der Grundlage von Simulationen realisierbare Kriterien vorzuschlagen und für die Neueinstufung der Gebiete ausreichend Zeit für den dazu notwendigen intensiven Abstimmungsprozess einzuplanen. Er betont, dass die Simulationen nicht als eine neue Abgrenzung der benachteiligten Gebiete anzusehen sind.
- 2. Der Bundesrat würdigt die Bemühungen der Kommission, ein EU-weit anwendbares und transparentes System für die Abgrenzung benachteiligter Gebiete als Grundlage für die künftige Förderung der benachteiligten Gebiete zu schaffen.
- 3. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung um eine intensive fachliche Begleitung und Koordinierung der Zuarbeiten der Länder. Außerdem bittet er die Bundesregierung, die für die vorgesehenen Simulationen notwendigen bundesweit verfügbaren Daten (Klima, Boden) den Ländern zur Verfügung zu stellen.
- 4. Der Bundesrat bedauert die ablehnende Haltung der Kommission gegenüber bewährten Indexsystemen, wie z.B. die in Deutschland verwendete Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ). Er bittet die Bundesregierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass eine Möglichkeit gefunden wird, das jetzige Indexsystem in Deutschland auch für weitere Gebietsabgrenzungen nach 2013 nutzen zu können.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus darauf zu drängen, dass keine 2. Stufe der Abgrenzung vorgesehen wird. Sollte eine 2. Stufe nicht zu verhindern sein, muss sie für die Mitgliedstaaten fakultativ und einfach auszugestalten sein sowie auf dauerhaften Kriterien beruhen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission dafür einzutreten, dass die Auslöseschwelle für die Einstufung als benachteiligtes Gebiet nicht, wie in der Mitteilung vorgesehen, auf 66 Prozent erhöht, sondern wie bisher bei 50 Prozent belassen wird.
- 7. Falls es im Ergebnis einer Neuabgrenzung zu Einschränkungen der derzeitigen Gebietskulisse kommen sollte, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der Kommission für ein - verwaltungsmäßig einfach durchführbares - Phasingout ab 2014 einzutreten, um den davon betroffenen Betrieben den Übergang zu erleichtern.
- 8. Im Zuge einer Neuabgrenzung muss darauf geachtet werden, dass als Bezugsebene Gemeinden oder Gemarkungen ermöglicht werden. Den Ländern muss darüber hinaus entsprechend ihres jeweiligen Referenzsystems eine eindeutige Zuordnung der Benachteiligungen zur jeweiligen Referenzparzelle (Feldblock, Feldstück, Schlag, Flurstück) gestattet und somit das Verfahren vereinfacht werden.
- 9. Der Bundesrat stellt im Übrigen fest, dass entgegen der Einschätzung der Kommission eine Neuabgrenzung für die Länder keine Vereinfachung, sondern einen deutlichen Mehraufwand mit sich bringt und dadurch erhebliche Kosten verursacht.
- 10. Der Bundesrat lehnt eine Belastung der Länderhaushalte ab und fordert, dass bei nicht vollständiger Finanzierung aus dem EU-Haushalt die Kosten vom Bund zu tragen sind.
- 11. Der Bundesrat behält sich vor, zu der Mitteilung erneut Stellung zu nehmen.