859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
A.
- 1. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
"Entschließung des Bundesrates bezüglich der Bedingungen für Praktika
- a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Praktika eine wichtige Funktion gerade auch bei der Ausbildung von jungen Menschen erfüllen. Dies gilt besonders bei der Vorbereitung der Berufswahl, bei der Verknüpfung von theoretischem und praktischem Wissen im Rahmen von Ausbildung und Studium sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
- b) Das Instrument des Praktikums darf nach Auffassung des Bundesrates nicht durch missbräuchliche Praktiken, besonders durch einen ausbildungsfernen Einsatz als normaler Arbeitnehmer - jedoch ohne entsprechendes Arbeitsentgelt - entwertet werden. Daher geht der Bundesrat davon aus, dass die Sozialpartner auf eine angemessene Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Vergütung von Praktikanten hinwirken und Missbrauchsfälle den zuständigen Stellen anzeigen.
- c) Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass bereits heute die Rechtslage eindeutig ist; so haben Praktikanten Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn sie von ihrem Arbeitgeber nicht vorwiegend zu Ausbildungszwecken, sondern überwiegend wie normale Arbeitnehmer eingesetzt werden. Starre gesetzliche Regelungen für Praktika, die über die bisher schon bestehende Rechtslage hinausgehen, lehnt der Bundesrat jedoch ab. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen zu einer signifikanten Reduktion der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze, besonders in der Wirtschaft kommen wird.
Dies würde beispielsweise bei der Integration von benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt wie auch bei der Durchführung von studienbegleitenden Praktika, die vielfach in den Prüfungsordnungen der Hochschulen vorgesehen sind, weitreichende negative Folgen haben.
- d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zunächst Regelungen unterhalb der Ebene von Vorschlägen für Gesetzentwürfe zu prüfen, sofern die Sozialpartner hierzu - unter Wahrung der Tarifautonomie - eine Notwendigkeit sehen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Freie Hansestadt Bremen hat dem Bundesrat den Entwurf einer Entschließung des Bundesrates für eine gesetzliche Klarstellung der Bedingungen für Praktika - BR-Drs. 388/09 (PDF) - vorgelegt. Die darin formulierten Forderungen nach zusätzlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Praktika sind angesichts der bestehenden Rechtslage unnötig und würden lediglich zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand, besonders für die Wirtschaft führen.
Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass entsprechende gesetzliche Regelungen zu einem signifikanten Rückgang der durch die Wirtschaft zur Verfügung gestellten Praktikumsplätze führen werden. Daher soll mit der geänderten Fassung der Entschließung die Bundesregierung gebeten werden, Regelungen unterhalb der Ebene von Vorschlägen für Gesetzentwürfe zu prüfen falls die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hierzu einvernehmlich Änderungsnotwendigkeit sehen. Unnötige Eingriffe des Staates in die Tarifautonomie müssen diesbezüglich vermieden werden.
B.
- 2. Der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
C.
Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zu Stande gekommen.